Das Reglement 60.1d «Truppenhaushalt» (gültig ab dem 1. Januar 1999) ist eine offizielle Dienstvorschrift der Schweizer Armee. Es regelt die administrativen, finanziellen und logistischen Abläufe der Haushaltsführung und Verpflegung in einer militärischen Einheit.
Das Reglement dient als verbindlicher Leitfaden für das Küchen- und Buchhaltungspersonal (insbesondere Fourier und Küchenchef) und umfasst folgende Bereiche:
Finanzwesen & Buchhaltung: Genaue Vorschriften zur Führung der Truppenkassa, Abrechnung des Verpflegungsbudgets (Verpflegungskredit) und Verwaltung von Zusatzkrediten.
Verpflegungsdienst: Organisation des Küchenbetriebs in der Kaserne und im Feld, inklusive der Berechnung von Menüportionen und Lebensmittelrationen.
Material- und Vorratsverwaltung: Richtlinien für den Einkauf von Lebensmitteln, die ordnungsgemässe Lagerung, die Inventur sowie die Vermeidung von Food Waste.
Hygiene- und Sicherheitsvorschriften: Grundlagen zur Einhaltung der Lebensmittelhygiene im Militär (Vorgänger der heutigen HACCP-Konzepte in der Armee).
Die Version von 1999 löste ältere Vorschriften (wie die Version von 1988) ab, um die Buchhaltung und den Einkauf an modernere, teil-digitalisierte Standards der Jahrtausendwende anzupassen. Es blieb das Standardwerk bis zur Einführung neuerer Logistik- und IT-Systeme im Rahmen der nachfolgenden Armeereformen (Armee XXI).
Zustand: Der Zustand ist sehr gut. Die Seiten sind weder beschrieben noch bestossen (siehe Bilder).