Krankenverein-Abrechnungsbeleg vom 30.06.1866 aus Glarus für Maurer und Handlanger. Der spätere Bundesrat Joachim Heer (*25.09.1825 +01.03.1879) hat das Dokument (21,3 x 13,5 cm, blaues Papier, zweifach gefaltet) als Armenhaus-Verwalter original unterschrieben. Zudem ist eine weitere Original-Unterschrift von ihm drauf, wo er den Empfang des Betrages quittiert.
Dazu zu sagen ist, dass der Kanton Glarus mit seinem Fabrikgesetz (u.a. Einführung 12-Stunden-Arbeitstag) im Jahr 1866 eine Pionierrolle in der Schweiz übernahm. Auf Bundesebene trat das Fabrikgesetz erst im Jahr 1878 in Kraft. Interessanterweise fiel die Ausführung des Fabrikgesetzes auf Bundesebene in Joachim Heers Zuständigkeitsbereich als Bundesrat. Er war im Jahr 1877 Bundespräsident.
Joachim Heers herausragendste Leistung als Bundesrat, war die Lösung der Gotthardkrise in Konferenzen der Subventionsstaaten (Luzern, Juni 1877), der Kantone und der Bahngesellschaft, deren Ergebnis Heer in der Botschaft zur Nachsubvention von 1878 präsentierte.
Vor seiner Bundesratszeit wirkte er in zahlreichen Kommissionen als Vermittler und
"Brückenbauer" (Jakob Dubs) zu radikalen und katholischen Kreisen, so ab 1865 in den
Kommissionen für die Verfassungsrevision von 1874, als eidgenössischer Kommissär im Zürcher Tonhallekrawall (1871) oder während des Kulturkampfs in der Jurafrage (1875).
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