Übersetz aus dem Alten Deutsche Schriften
Die Direction der Justiz u. Polizei des Cantons Bern
ertheilt hiermit, auf gehörige Empfehlung hin, in Gemäßheit des Art. 4 des Gesetzes vom 30. Juni 1832, und des Kreisschreibens vom 16. Februar 1855, den Verlobten Datan Wiffeneh ger, Uerchil von Systactengrate wohnhaft zu CFnistin Jorg, Peters und von beide wohnhaft zu Sumiswald,
Dispensation von der & 4 Verkündung ihres Eheverlöbnisses Friswyl zu Sumiswald unter dem Vorbehalte jedoch, daß im Uebrigen alle zur Verkündung erforderlichen Requisite erfüllt seien, diese Dispensation bei der I. Verkündung in obgenannten Kirchgemeinden von der Kanzel angezeigt und hinsichtlich der Herausgabe des Verkündscheines die Satz. 56 Personenrecht beobachtet werde.
Bern, den 27. Mai 1874.
Der Director der Justiz u. Polizei der Ritshlaad.
An das Pfarramt