Übersetz aus dem Alten Deutsche Schriften Teil Übersetz
Otie verdchiemit daß der son Johann Friedrich Schneeberger, Ondrene des Kammacherdtel Sohn, Kammacher, von Schoren, für sich und seine Erben in bester form verkauft hat. dem Achtbaren Ascoreus Schneeberger, Andreas der Viehhandler dsel. Sohn, von die selbst, und deselben Erben.
Nännlich:sein Bärllein von vier Belberbelchet der Verkäufen, mit andern Liegenschaften, infolge Kaufbrief mit gerichtlichen Peatigung vom 25te Honnungs 1830. von seinem Bruder Johannes Schneeberger erhandelt hat, grenze Morgens an die Schorengaße, Mittags an Andreas Schneeberger
Viehhandlers sel. Wittwe Hand, Abende an Johann Schneeberger Garten und Mittenachts an Ebendeßelben Hand. beye Bodenzins-Getreiedzehnt, und Ehrschaztpflichtig in das Kotter Hand Samt Aerbant und um die im Erbenlungs Tittel bemelten Schulden, nebst an deren Grundeigenthuverpfandet, hacstaußer allgemeinen tander beschwenden, Steuern und Geberachen frey und ledig, befür verkaufenschen Seits beschrieben ein Guttverbindung gesezliche Währschaft versprochen biet. diesen Alsif ist beschien für und um die Jurtinie der achtundvierzig Schweizer Franken seher 48. welche bar bezalt ist, wofür der Kaufer quittiet wird.
Der Käufer wie in den eigenthümlichen Besetz dieses erhandelten Gantees eingesetzt, und ihm solcher abgetretten und exenlaßen mit Genad und Boden, Steg, Weg, zu und Von fahrberhaupt mit allen Rechten, Nutzungen und Beschwerden, arerborben, und wie uu gehabt, genutzet und beseßen Enden.
eine Gefuhreg deßen zum Zeugniß ist dieser Raths. Brilhauf förmlich- Gelobung hinabse nach gebohnter fern ansgefertigt und der Segnalun der unterzeichneten Herrn Amts Votant ashensetigen Stipulater versehen und samt hienachstehen der fertigungs- Unkunder nach dar Oberamtliche Sigel der
Eir bezineer vanlangen behönig bedenkt worden. HMylti, welche da Contrahenten dem unterzeichne,
den Herrn Amts Notar heruber haben angeloben sehen, sind. Peten frauchiger, Bece von Hrislagl, und Peter Gfellen Hemean von Hochstetten, Amts Konolfingen, beide zu Langenthal angeseßen.
Deitirh des getroffenen Kaufssamt Nutz- und Schadens- Ansang, sowie der Angabe zur notarialischen Verschreibung und Beglobung, zu Langenthal in der Unterzeichneten Schreibstube den 1ier Rhäten Elrigsti noicats eintausend achhundert zweiundereißig den Welengustr 1832.-