mit Original Microsoft Windows 7 Lizenz Kleber
Windows 7 Professional
Bitte beachten Sie dass nach Ihrem Kauf automatisch die 64-Bit Version auf DVD geliefert wird.
Wenn Sie die 32-Bit Version benötigen melden Sie sich nach dem Kauf kurz per E-Mail und Verlangen ausdrücklich die 32-Bit Version auf DVD!
Beachten Sie bitte, dass nach dem Kauf eine Rückgabe von Software mit Verkauften Lizenz Schlüsseln ausgeschlossen ist.
- Lieferumfang: DVD + OEM-Lizenz-Kleber
- 64 Bit- oder 32-Bit Version plus INSTALLATIONS-DVD German
- (keine Hologramm-DVD kann von Abbildung abweichen und wird GRATIS geliefert)
- Gerne liefern wir Ihnen allfällig zusätzlich eine zweite benötigte 32 o. 64-Bit DVD - Version. Lassen Sie uns dazu einfach kurz eine Nachricht zukommen, welche Sie benötigen). Falls beide, zzgl. Fr. 8.-
- Zahlungsmöglichkeit: TWINT o. E-Banking
Allgemeine Informationen zu OEM-Versionen:
OEM Versionen (Original Equipment Manufacturer) bieten dem Käufer den enormen Vorteil, die gleiche Software zu einem deutlich günstigeren Preis zu erwerben. In der Schweiz ist der Erwerb, Vertrieb sowie die Nutzung von OEM-Versionen vollkommen legal. Sprich, der Handel von OEM-Versionen auch ohne Bindung an Hardware ist rechtskräftig gestattet.
Rechtliches:
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt.
Aufgrund dieses Urteils dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner anbringen und einsetzen. Dies ist im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2000 - I ZR 244/97 dokumentiert, und besagt: Im Urteil vom 6. Juli 2000 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Erschöpfungsgrundsatz nicht durch Lizenz Bestimmungen der Hersteller ausgehebelt werden kann (Az. I ZR 244/97 - OEM-Entscheidung - Urteilsbesprechung in GRUR 2001, 153).
Damals klagte Microsoft gegen die Weiterveräußerung sogenannter OEM-Software, die beim Verkauf vertraglich an neue Hardware gebunden, vom Zwischenhändler aber dennoch isoliert in Handel gebracht worden war. Die Klage wurde abgewiesen. Der BGH stellte in seinem Urteil fest, dass die Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen Verbreitungsrechts frei ist.
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