Verkauft wird das Autokontrollschild ZG 1103
Die wichtigsten Punkte im Überblick nach dem Kauf:
1. Rechtliche Voraussetzungen im Kanton Zug
- Freie Übertragbarkeit: Im Kanton Zug dürfen Kontrollschilder völlig legal an beliebige Drittpersonen weitergegeben oder verkauft werden.
- Wohnsitz-Einschränkung: Der Käufer (bzw. der neue Halter) muss seinen Wohnsitz im Kanton Zug haben (oder eine dort registrierte Firma besitzen), da ZG-Schilder nur im Kanton Zug eingelöst werden können.
2. Der Ablauf der Übertragung
Um den Halterwechsel offiziell zu machen, müssen beim Zuger Strassenverkehrsamt folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Das Abtretungsformular: Verkäufer und Käufer müssen das offizielle Formular für die Kontrollschilder-Abtretung des Kantons Zug vollständig ausfüllen und unterschreiben.
- Identifikationsnachweise: Dem Antrag müssen Kopien der Personalausweise (ID oder Pass) beider Parteien beigelegt werden.
3. Anfallende Gebühren
- Die Übertragung eines Nummernschilds auf einen neuen Halter kostet beim Strassenverkehrsamt Zug eine Umschreibegebühr von 250 Franken. Diese Gebühr übernimmt der Käufer.
4. Sonstiges
- Schriftlicher Kaufvertrag: Neben der Auktionsplattform wird ein separater schriftlicher Kaufvertrag erstellt, in dem der genaue Übergabezeitpunkt, die Übergabe der Schilder sowie die Haftung festgehalten werden.
- Das Kontrollschild verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum und Besitz des Verkäufers.
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