Neues Ausstellungsstück mit leichten Lager- bzw. Gebrauchsspuren. Taschenlampen-Holster für den Einsatzgürtel. Geeignet für Taschenlampen mit einem Schaftdurchmesser von ca. 2,5 cm.
Die integrierte Kunststoffzunge hält die Taschenlampe sicher im Holster und erzeugt einen leichten Widerstand. Dadurch sitzt die Lampe fest und klappert auch bei Bewegung nicht, lässt sich aber trotzdem schnell entnehmen.
Eine passende Taschenlampe mit einem Schaftdurchmesser von ca. 2,5 cm ist unter anderem als günstiges Modell bei der Landi erhältlich (siehe Beispielfoto). Die abgebildete Taschenlampe dient nur zur Veranschaulichung und ist nicht im Lieferumfang enthalten.
Details:
Neues Ausstellungsstück
Leichte Lager- bzw. Gebrauchsspuren vorhanden
Passend für Lampenschaft ca. 2,5 cm
Gürtelclip
Holster und Gürtelhalter trennbar
Kunststoffzunge für sicheren Halt
Lieferumfang:
1 × Taschenlampen-Holster
Ohne Taschenlampe
Hinweis: Auf Wunsch des Käufers können unsere angebotenen Artikel nach Terminvereinbarung vor Gebotsabgabe bzw. vor dem Kauf vor Ort besichtigt und sofern technisch möglich getestet werden.
Wir erneuern laufend unser Firmeninventar und räumen unser Lager. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf unsere weiteren Inserate es werden regelmässig weitere Artikel, Maschinen, Werkzeuge, Geräte und Betriebseinrichtungen angeboten.
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Garantie- und Gewährleistungsausschluss
Der Verkaufsgegenstand stammt aus dem Betriebsinventar und wird als gebrauchte Ware, Occasionsware, Ausstellungsware, Vorführware, Testartikel oder bereits von Kunden besichtigte bzw. anprobierte Ware verkauft. Der Verkauf erfolgt im vorhandenen Zustand, wie beschrieben und abgebildet. Allfällige Gebrauchs-, Lagerungs- oder Ausstellungs- sowie Anprobespuren stellen, soweit beschrieben oder auf den Bildern ersichtlich, keinen Mangel dar. Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Garantie sowie der gesetzlichen Gewährleistung gemäss Art. 197 ff. OR. Soweit ein vollständiger Ausschluss gesetzlich nicht zulässig ist, gilt ausschliesslich die gesetzlich zwingende Mindestgewährleistung. Rückgabe, Umtausch, Minderung, Wandelung oder Nachbesserung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen sowie Ansprüche wegen absichtlich verschwiegener Mängel gemäss Art. 199 OR.