Feldflasche nach Ordonnanz um 1860, da die typische Dreipunktaufhängung typisch ist für diese Epoche. Es fehlt der Korkzapfen mit Weissblecheinfassung und Lederriemchen, mit welchem er am Flaschenhals befestigt ist. Ebenfalls fehlt der Tragriemen.
Bis 1876 waren die Feldflaschen nicht per Ordonnanzmodell definiert, es war lediglich vorgeschrieben, dass die Kantone Feldflaschen mit einheitlich 1⁄2 Liter Inhalt beschaffen müssen, Vergütung durch den Bund Fr 1.60. (1)