Der Erhaltungsgrad des Steigerungsobjekts entspricht der obigen Abbildung. Das Porto für den Versand wird jeweils nur einmal verrechnet, sollten mehrere Objekte gleichzeitig ersteigert werden.
Bitte beachten Sie, dass der Versand erst nach Eingang der vollständigen Steigerungssumme inkl. allfälliger Versand- bzw. Postspesen (nur bei Einzahlungen am Postschalter) erfolgt. Gebühren von Posteinzahlungen übernimmt der Verkäufer und werden dem zu überweisenden Betrag dazugerechnet.
Das Steigerungsobjekt wird in der Regel einen Tag nach dem Zahlungseingang mit A-Post versandt; das Postlaufrisiko liegt beim Käufer. Auf Wunsch und auf Kosten des Käufers kann der Versand auch per eingeschriebener Post erfolgen.
Postspesen bei Einschreiben CHF 9.00
Postspesen bei A-Post CHF 2.00