Bei diesem Angebot handelt es sich um eine öffentliche Auktion eines Schuldbetreibungs-/Konkursamtes (erkennbar an der Kennzeichnung ‘GOV’). Es gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), welche im Kollisionsfall den AGB von Ricardo vorgehen. Bitte beachte die konkreten Regeln in der Artikelbeschreibung des Anbieters.
Verwertung durch das Betreibungsamt Pfannenstiel auf Verlangen eines Pfändungsgläubigers.
Fiat 500 TwinAir8V, weiss, 1. Inverkehrsetzung am 19.05.2015, ca. 30'800 km, Stamm-Nr. 678.618.615, Fahrgestell Nr. ZFA 312 000 0J36 2379, zurzeit nicht eingelöst. Das Fahrzeug wurde seit ca. 2–3 Jahren nicht bewegt und war während dieser Zeit in einer Garage abgestellt. Funktionsfähigkeit wurde nicht getestet. Kein Fahrzeugausweis vorhanden. Der betreibungsamtliche Schätzwert beträgt Fr. 4'000.00
Der Fiat 500 kann während der Bürozeiten unter Voranmeldung besichtigt werden.
Standort des Fahrzeuges ist Männedorf 8708. Abholung in Männedorf.
Tel. 044 921 67 30
Das Fahrzeug wird gemäss Art. 126 & 130 SchKG an den Meistbietenden versteigert.
Das Fahrzeug wird ohne jegliche Garantien verkauft. Jede Gewährleistung wird ausdrücklich wegbedungen soweit gesetzlich möglich, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen (Ausnahme: Art. 199 OR).
Der Verkauf erfolgt ab Platz im gegenwärtigen Zustand, wie besichtigt bzw. wie zur Besichtigung angeboten. Der Käufer übernimmt den Kaufgegenstand auf eigenes Risiko mit sämtlichen erkennbaren und nicht erkennbaren, bekannten und unbekannten Mängeln. Jegliche Gewährleistung und sämtliche Ansprüche aus Mängeln, insbesondere auf Rücknahme, Wandelung, Minderung, Nachbesserung, Ersatz oder Schadenersatz, werden soweit gesetzlich zulässig vollständig ausgeschlossen. Es werden keine Eigenschaften zugesichert.
Erfolgt keine Zahlung innert Frist von 10 Tagen nach Ersteigerungsdatum, muss der Zuschlag aufgehoben und der Steigerungsakt wiederholt werden. Die Steigerin bzw. der Ersteigerer haftet für einen allfälligen Ausfall.
Das ersteigerte Objekt bleibt während 20 Tagen, gerechnet ab Datum der Ersteigerung, für die Ersteigerin bzw. den Ersteigerer reserviert, sofern der Steigerungsbetrag geleistet worden ist. Anschliessend wird es bei Nichtbezug einer nächsten Versteigerung zugeführt. Der bezahlte Ersteigerungsbetrag wird abzüglich der Kosten zurückerstattet. Der Bezug des Objektes wird verweigert, wenn unsererseits Inkasso-Massnahmen vorhanden sind.