Elektrische Zahnbürste mir Top Zusätze
Sieben Aufsätze
Attraktiv ist zum Beispiel, dass der Hersteller vier Bürsten und drei weitere Spezialaufsätze mitliefert – und jeder davon ist für eine gründliche Zahnpflege unerlässlich. Freuen darf man sich etwa auf einen Zahnzwischen- und einen Zungenreiniger, zudem gehört ein Zahnseidenaufsatz zum Paket. Konsequenz: Man kann problemlos jene Stellen säubern, die eine Bürste erfahrungsgemäß nur schwer erreicht. Rein technisch indes handelt es sich um ein Schallsystem, das zwar keine Anpresskontrolle, dafür aber immerhin drei verschiedene Betriebsmodi im Gepäck hat (Normal, Soft, Nassage). Besonders praktisch dabei: Für jeden Modus gibt eine separate LED-Anzeige.
Timer und sonstige Ausstattung
Abgesehen davon bietet die Dentasonic einen 2 Min-Timer, der Verbraucher entsprechend der empfohlenen Putzdauer zur Disziplin animiert. Ergänzend hinzu kommt ein Quadpacer. Das heißt: Die Bürste stellt auf Wunsch alle 30 Sekunden für kurze Zeit den Betrieb ein und erinnert auf diese Weise daran, gleichmäßig alle Kieferquadranten zu reinigen. Abgerundet wird die Ausstattung schließlich von einem wasserdichten und – zumindest nach Aussage des Herstellers – vibrationsfreien Griff, einem NiMH-Akku mit einer stattlichen Laufzeit von bis zu 80 Minuten (40 Putzvorgänge) und einer Ladestation samt praktischem Köcher für die drei Ersatzbürsten
Gut sind vor allem das umfangreiche Zubehör und die vielen Funktionen, zudem überzeugt die Akkulaufzeit. Alles in allem also ein starkes Angebot.
!!!!!!!!!!!!!!!!!! ACHTUNG !!!!!!!!!!!!!!!!!
Es gelten die AGB’s von ricardo. Jedes Gebot (mit Gebot gehen Sie mit Einverständnis ein) ist verbindlich, Kaufvertrag nach OR Art 211. Wenn Sie bieten sind Sie mit den Kaufbedingungen und dem Zustand der Ware einverstanden wie zum Beispiel ( Wie auf dem Foto zusehen) kein Nachverhandeln, kein Rückgaberecht, keine Garantie, keine frage unter { fragen&Antwort } auf ricardo.ch / Beschreibung, einverstanden.
Mit Ersteigerung des Artikels kommt ein rechtlich bindender Kaufvertrag nach Schweizer Recht ( Art.184 Abs.1 OR ) zwischen Käufer und Verkäufer des Artikels zustande.
Spassbieter werden rechtlich belangt und es wird Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags mit 40% des Auktionswertes geltend gemacht.
Wenn es keine Frage gibt, wird das Gebot gemäß der Beschreibung und wie auf dem Foto zu sehenden Weise angenommen.