Bei diesem Verkauf handelt es sich um eine betreibungsamtliche Verwertung gemäss den Richtlinien des Freihandverkaufs nach Art. 130 SchKG.
Das Fahrzeug kann nach Vereinbarung mit dem Betreibungsamt Neuenhof vor Ort besichtigt werden. Das Fahrzeug ist, soweit dem Betreibungsamt bekannt, in einem guten Zustand und fahrbar. Der Seitenspiegel links ist defekt (siehe Foto). Es wird keine Garantie ausgestellt.
Es findet keine Gewährleistung durch das Betreibungsamt Neuenhof statt.
Das Fahrzeug ist innert einer Woche nach der Ersteigerung abzuholen. Die Bezahlung hat bei der Abholung in bar oder vorgängig per Überweisung an das Betreibungsamt zu erfolgen.