SCHÖNE GEDENKMÜNZE 2007 STEINBOCK
Die Gedenkmünzen sind zwar gesetzliche Zahlungsmittel, jedoch kennt diese nicht jeder, daher müssen diese zur Zahlung nicht unbedingt angenommen werden. Ihr Wert ist jedoch durch den Staat gedeckt und diese werden von der Post, der SBB und der Nationalbank zum Nominalwert zur Zahlung angenommen.