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Keine Nachverhandlungen bei Verkauf
Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann keine Garantie nach Schweizerischem- oder neuem EU-Recht übernommen werden. Der Bieter/Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an! Laut neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson für die verkaufte Ware.