Jurakalk-Quadersteine / Natursteinquader – Preis pro Tonne
Zum Verkauf stehen Quadersteine aus Jurakalk in freien Längen. Die Steine eignen sich für Gartenmauern, Stützmauern, Böschungssicherungen, Landschaftsgestaltung und weitere Bauvorhaben.
Abmessungen und Beschaffenheit
- Material: Jurakalk / Naturstein
- Steinhöhe: ca. 35–45 cm
- Steintiefe: ca. 35–45 cm
- Steinlänge: freie, unterschiedliche Längen
- Zustand: Naturstein mit materialtypischen Unregelmässigkeiten
Die Steine werden in den vorhandenen Abmessungen verkauft. Ein Anspruch auf bestimmte Längen, einheitliche Formate oder eine individuelle Sortierung besteht nicht.
Naturbedingte Unterschiede in Farbe, Struktur, Oberfläche und Abmessungen sowie materialtypische Kantenunregelmässigkeiten stellen keinen Mangel dar.
Verkaufspreis und Kaufmenge
Der angegebene Ricardo-Kaufpreis gilt für 1 Tonne (1'000 kg) Kalkquadersteine.
Mit einem Kauf wird eine Menge von 1 Tonne erworben. Grössere Mengen sind nach vorgängiger Vereinbarung und entsprechender Bestellung möglich.
Da es sich um Natursteine in unterschiedlichen Abmessungen handelt, kann die effektiv abgegebene Menge geringfügig von der bestellten Menge abweichen. Allfällige Mehrmengen werden zum vereinbarten Tonnenpreis abgerechnet.
Verbindliche Mengenermittlung
Die Kalkquadersteine werden nicht verwogen. Die Mengenermittlung erfolgt durch die Vermessung der einzelnen Steine anhand ihrer Abmessungen.
Berechnungsgrundlage:
Länge × Höhe × Tiefe = Volumen in m³
Volumen in m³ × 2,6 t/m³ = rechnerisches Gewicht in Tonnen
Der verbindlich vereinbarte Umrechnungsfaktor beträgt 2,6 Tonnen pro Kubikmeter (2'600 kg/m³).
Massgebend für die Abrechnung ist ausschliesslich die anhand der Einzelsteinvermessung errechnete Tonnage. Eine tatsächliche Verwiegung findet nicht statt.
Der Käufer anerkennt mit dem Kauf diese Methode der Mengen- und Gewichtsberechnung.
Verladung
Die Verladung erfolgt durch den Verkäufer zu folgenden Konditionen:
- Abholmenge unter 5 Tonnen: CHF 25.– pro Tonne
- Abholmenge ab 5 Tonnen (inklusive): Verladung kostenlos
Die Verladekosten verstehen sich zusätzlich zum Materialpreis und werden anhand der tatsächlich errechneten Tonnage bestimmt.
Abholung und Transport
Ausschliesslich Selbstabholung nach vorgängiger Terminvereinbarung.
Ein Versand oder eine Lieferung ist ausgeschlossen.
Der Käufer ist für die Organisation des Transports, ein geeignetes Transportfahrzeug, die ordnungsgemässe Ladungssicherung und die Einhaltung der gesetzlichen Gesamt- und Achslasten verantwortlich.
Die Abholung erfolgt am vereinbarten Standort und innerhalb der vereinbarten Abholfrist.
Besichtigung und Verkaufsbedingungen
Eine Besichtigung vor dem Kauf ist nach Terminvereinbarung möglich und ausdrücklich erwünscht.
Die Steine werden im vorhandenen Zustand verkauft. Die Inseratsbilder dienen der Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung bestimmter Einzelsteine dar.
Ein Anspruch auf die Auswahl bestimmter Steine besteht nur, wenn dies vor dem Kauf ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Der Verkauf erfolgt, soweit gesetzlich zulässig, unter Ausschluss der Sachgewährleistung. Ausgenommen sind ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften und absichtlich verschwiegene Mängel.
Mit Abgabe eines verbindlichen Kaufgebots akzeptiert der Käufer die aufgeführten Verkaufs-, Mengenberechnungs-, Verlade- und Abholbedingungen.
Allfällige Fragen oder Unklarheiten sind vor dem Kauf zu klären.