Dolch Schweizer Armee (mit leichten Kampfspuren siehe Fotos) Nr. 26052, Scheide mit kleinen Kratzer, soweit aber noch in schönem Zustand
Gemäss aktuellem Waffengesetz gilt der Dolch Mod. 43 eigentlich als verbotene Waffe und würde demnach eine Ausnahmebewilligung für den Erwerb, analog einer Maschinenpistole oder eines Maschinengewehrs benötigen. Gemäss Emailauskunft der Zentralstelle Waffen des FEDPOL von Anfang 2016 dürfen die Dolch Mod. 43 jedoch ohne Bewilligung frei gehandelt werden, da es sich um eine Ordonnanzwaffe handelt.