Nummernschild BE 3543
Es handelt sich um die Übertragung der Kontrollschildnummer, nicht um den Verkauf des physischen Kontrollschildes. Die Übertragung erfolgt offiziell über das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern (SVSA).
Nach erfolgreichem Verkauf wird die Nummer auf den Käufer übertragen. Die notwendigen Formalitäten und die Umschreibung erfolgen gemäss den Vorgaben des SVSA. Die physischen Kontrollschilder werden anschliessend vom neuen Halter bezogen.