Sie bieten auf das SBB-Reglement "Heizung der Eisenbahnwagen" vom 1. Oktober 1904 und einer Verordnung von 1907. Der Umschlage hat entsprechend dem Alter Gebrauchsspuren, die Heftung ist durchgerostet, Seiten 9-12 sind deshalb lose.(Bild Nr.7) und einen Vertrag zwischen der Nordostbahn und dem Konsumverein Zürich. Es dürfte sich um ein Original handeln, die Seiten sind gerissen.