Sie bieten auf eine sehr seltene Variante eines Weidmessers der Ordonnanz von 1817. Es ist ev. ein unfertiger Rohling. Es ist aber auch so, dass verschiedenen Kantone der Meinung waren, dass die Scharfschützen gar keine aufpflanzbaren Weidmesser brauchen würden. Daher ist es auch möglich, dass dieses Weidmesser einfach so abgegeben wurde. Ev. wurde es aber auch gar nie verwendet oder nie fertiggestellt und auch nie gebraucht. Sicher ist es aber ein sehr seltenes Weidmesser mit einer besonderen Geschichte. Alles andere entnehmen Sie bitte den Fotos. Kein Versand ins Ausland!