Handlicher Metalldetektor für Sicherheitskontrollen oder zum Auffinden von Metallgegenständen.
Es handelt sich um einen Metalldetektor aus dem günstigen Segment. Er wurde versuchs- und testweise gekauft und funktioniert für das kleine Budget in der Regel zuverlässig. Das Gerät verfügt über zwei Betriebsarten: mit Signalton oder lautlos nur mit Vibration. Zusätzlich zeigt eine LED-Anzeige (Rot/Grün) den Betriebs- bzw. Erkennungsstatus an.
Details:
Batteriebetrieben (9V-Block)
2 Betriebsarten:
Signalton + LED und Vibration
Vibration + LED (lautlos)
LED-Anzeige Rot/Grün
Ein-/Ausschalter
Handschlaufe
Gebrauchter, guter Zustand
Lieferumfang:
1 × Hand-Metalldetektor
Die auf einem Bild gezeigte Batterie dient lediglich als Beispiel und ist nicht im Lieferumfang enthalten
Hinweis: Auf Wunsch des Käufers können unsere angebotenen Artikel nach Terminvereinbarung vor Gebotsabgabe bzw. vor dem Kauf vor Ort besichtigt und sofern technisch möglich getestet werden.
Wir erneuern laufend unser Firmeninventar und räumen unser Lager. Werfen Sie gerne auch einen Blick auf unsere weiteren Inserate es werden regelmässig weitere Artikel, Maschinen, Werkzeuge, Geräte und Betriebseinrichtungen angeboten.
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Garantie- und Gewährleistungsausschluss
Der Verkaufsgegenstand stammt aus dem Betriebsinventar und wird als gebrauchte Ware, Occasionsware, Ausstellungsware, Vorführware, Testartikel oder bereits von Kunden besichtigte bzw. anprobierte Ware verkauft. Der Verkauf erfolgt im vorhandenen Zustand, wie beschrieben und abgebildet. Allfällige Gebrauchs-, Lagerungs- oder Ausstellungs- sowie Anprobespuren stellen, soweit beschrieben oder auf den Bildern ersichtlich, keinen Mangel dar. Soweit gesetzlich zulässig, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Garantie sowie der gesetzlichen Gewährleistung gemäss Art. 197 ff. OR. Soweit ein vollständiger Ausschluss gesetzlich nicht zulässig ist, gilt ausschliesslich die gesetzlich zwingende Mindestgewährleistung. Rückgabe, Umtausch, Minderung, Wandelung oder Nachbesserung sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen sowie Ansprüche wegen absichtlich verschwiegener Mängel gemäss Art. 199 OR.