Nach erfolgreichem Kauf wird das Kontrollschild ordnungsgemäss mittels Abtretung über die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft auf den Käufer übertragen.
Die anfallenden Übertragungsgebühren trägt der Käufer.
Privatverkauf. Der Verkauf bezieht sich auf das Nutzungsrecht am Kontrollschild bzw. dessen Abtretung gemäss den Bestimmungen der MFK Basel-Landschaft.