Zum Verkauf steht eine Piaggio Vespa, die mit ihrem unverwechselbaren Charme und zeitlosen Design nicht nur perfekt in jedes Stadtbild passt, sondern auch in ländlichen Gegenden eine wahre Augenweide ist.
🛵 Piaggio Vespa Primavera 125
⚙️ 124 cm³ / 8.1kW / 10.74PS
🗓️ Jahrgang 09.04.2015
🗒️ MFK 05.06.2026
🛣️ Tachoablesung ca. 21600 km (aktuell eingelöst)
🔑 2 x Fahrzeugschlüssel, Codekarte
🇨🇭 Fahrzeugausweis bereit zur Einlösung, COC inkl.
🪪 Fahrbar mit Kategorie A1
ℹ️ Zustand: Das Fahrzeug wurde nach einem Schaden von der Versicherung als Restwert- bzw. Unfallfahrzeug klassifiziert. Die Vespa startet und läuft, Gebrauchsspuren rundum. Wurde jedoch danach MFK ohne Mängel geprüft. Darf gerne vor dem Bieten besichtigt und probegefahren werden, ein Helm steht selbstverständlich vor Ort zur Verfügung.
Das Fahrzeug steht in 8952 Schlieren (Zürich) und kann vor dem Kauf selbstverständlich Besichtigt werden.
Lieferung und Abholung
Das Fahrzeug kann innerhalb der Schweiz gegen Aufpreis und Vorauszahlung des Gesamtbetrages geliefert werden. Bitte in jedem Fall vorher Lieferung anfragen. Abhol- und Lieferzeiten siehe AGB.
AGB
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Mit Ihrem verbindlichen Gebot oder Sofortkauf stimmen Sie den AGB zum Kauf zu:
Konditionen für Abholungen
Bei erfolgreicher Ersteigerung muss die Abholung innerhalb von 14 Tagen nach Absprache erfolgen: Mo-Fr ab 17:30 Uhr oder Sa/So nach Vereinbarung. Längere Standzeit nach Bezahlung des Fahrzeuges und Absprache möglich. Auf Wunsch kann der Fahrzeugausweis für die Einlösung per Post nach Bezahlung gesendet werden.
Konditionen für Lieferung
Termine erfolgen nach Absprache (Innerhalb von 14 Tagen: Mo-Fr ab 19:00 Uhr, Sa/So nach Vereinbarung). Der Gesamtbetrag inkl. Lieferkosten sind im Voraus zu bezahlen.
Bezahlung
Das Fahrzeug kann bei der Abholung Bar oder im Voraus per E-Banking bezahlt werden. Bezahlung mit Twint ist nicht möglich.
Zustand und Beschreibung
Das Fahrzeug wird nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Eine abschliessende technische Begutachtung durch einen Fachmann hat nicht stattgefunden. Sichtbare und bekannte Mängel sind im Inserat aufgeführt und auf den veröffentlichten Fotos ersichtlich. Weitere Schäden oder Mängel sind nicht bekannt, jedoch nicht auszuschliessen.
Der Käufer hat die Möglichkeit, das Fahrzeug vor Vertragsabschluss (in diesem Fall vor Gebotsabgabe) persönlich zu besichtigen und sich vom Zustand zu überzeugen. Spätere Reklamationen hinsichtlich des Fahrzeugzustands sind ausgeschlossen. Die im Inserat gezeigten Bilder sind Bestandteil der Beschreibung. Irrtümer bleiben vorbehalten.
Garantie und Gewährleistung
Der Verkauf erfolgt „ab Platz“ unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung auf eigenes Risiko. Jede Gewährleistung, soweit nach Gesetz möglich, wird wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen. Die Gewährleistung für Sachmängel wird wegbedungen. Insbesondere sind folgende Ansprüche ausgeschlossen:
• Wandelung (Rücktritt vom Vertrag)
• Minderung (Kaufpreisminderung)
• Nachbesserung (Reparatur oder Ersatzlieferung)
Es wird keine Garantie gewährt. Der Käufer übernimmt das Fahrzeug im vorgefundenen Zustand. Ein Rücktritt vom Vertrag, ein Umtausch oder eine Rückgabe des Fahrzeugs sind ausgeschlossen. Jegliche Sachmängelhaftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
Versicherung und Ablieferung
Auf Wunsch kann eine Fahrzeugversicherung empfohlen werden, bitte kontaktieren Sie uns hierzu zeitnah nach dem Kauf. Wir verrechnen keine Ablieferungspauschale.
Disclaimer
Sofern das Fahrzeug nicht abgeholt wird und sich die Käuferschaft sich innerhalb von 14 Tagen nicht meldet, wird eine Rechnung für Umtriebskosten und Administrative Aufwände in Höhe von CHF 150 gesendet und das Fahrzeug erneut inseriert (Storno). Es besteht kein Anspruch auf das Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt mehr. Bei Nichtbezahlen dieser Rechnung folgt eine Betreibung, wobei der Käufer für sämtliche Kosten und rechtliche Schritte trägt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.