Antikes Buch "Der Berufsverbrecher" von Robert Heindl aus dem Jahr 1927, vierte Auflage. 560 Seiten. Ein faszinierendes Stück Zeitgeschichte zum Thema Strafrechtsreform. Der Zustand des Buches ist gebraucht, mit sichtbaren Gebrauchsspuren am Einband. Die Seiten sind jedoch gut erhalten. Ein Muss für Sammler und Geschichtsinteressierte!
Heindl schrieb vielbeachtete Werke zur Daktyloskopie und war maßgeblich daran beteiligt, diese ursprünglich von Henry Faulds und William James Herschel entwickelte Methode bei den deutschen Polizeibehörden einzuführen. Bereits 1912 verfolgte er die Idee, „Schwerverbrecher“ in die Kolonien zu deportieren. In den späten 1920er Jahren führte Heindl das Konzept Berufsverbrecher in die kriminalpolitische Diskussion ein. Diesen kennzeichne ein „professionelles und perseverantes Vorgehen“ und die Begehung von Verbrechen aus „reiner Gewinnsucht“. Er spitzte die im 19. Jahrhundert entstandene Typisierung des „Berufsverbrechers“, der immer nach dem gleichen Muster vorgehe und von seinem Tun lebe, zu und versah sie auch mit einer eugenischen Komponente. In seiner Schrift „Der Berufsverbrecher“ führte er aus:
„Jeder einzelne, in Freiheit gelassen, bildet den Ausgangspunkt einer schauerlichen geometrischen Progression. Er lernt andere an, die dann wieder Schüler haben werden. Vor allem aber wird er Berufsmäßige durch seine wiederholten Freiheitsperioden in die Lage gesetzt, Nachkommen zu erzeugen, die Rasse zu verschlechtern und so mittelbar die Kriminalität zu erhöhen.“
– Robert Heindl, Der Berufsverbrecher. Ein Beitrag zur Strafrechtsreform, Berlin 1926, S. 328
Heindl versuchte, seine Behauptungen mit „Feldstudien“ zu untermauern, so besuchte er in Berlin Abendveranstaltungen von sogenannten Ringvereinen, in denen sich die kriminelle Szene organisierte. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden seine Thesen von Juristen und Kriminologen als Begründung für Maßnahmen des NS-Staats herangezogen. Bereits 1920 hat Robert Heindl gefordert, die Rechte von Tatverdächtigen einzuschränken, den Zeitraum, den ein Verdächtiger ohne richterlichen Beschluss festgehalten werden konnte, zu verlängern, und verlangte „Sonderbestimmungen“ für Personen, bei denen von vornherein klar sei, dass sie die Tat begangen hätten. Mit Berufsverbrechern sollte „kurzer Prozess“ gemacht werden, um die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten. Wegen seines Buches „Der Berufsverbrecher“, das von liberalen Juristen heftig kritisiert wurde, bezeichnete Kurt Tucholsky ihn als „Schädling der Kriminalistik“.