ricardo.ch hat nach einer bereits erfolgten Mahnung keine weitere Möglichkeit, den Verkäufer zum Verkauf zu zwingen oder in solchen Fällen weitere juristische Schritte einzuleiten, da ricardo.ch nur eine Vermittlerrolle einnimmt. Vertragspartner im rechtlichen Sinne sind immer nur Käufer und Verkäufer eines Angebotes. Aus diesen Gründen müssten allfällige Schadensansprüche wie beispielsweise das Einreichen einer Klage gegen den Verkäufer durch den (die) Geschädigten erfolgen. Sie sollten jedoch immer abwägen, ob der Aufwand und der Ärger sich im Endeffekt für Sie lohnen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Erfahrung mit dem Verkäufer in die Bewertung einfliessen zu lassen. Die Bewertungen haben direkten Einfluss auf den Benutzerstatus und werden durch ricardo.ch regelmässig geprüft. Bitte beachten Sie auch unseren Käuferschutz
In Ihrem My Ricardo > „Mein Verkaufen“ > „Verkaufte Artikel“ haben Sie beim entsprechenden Angebot unter „Details“ die Möglichkeit, den Käufer mit einem Klick durch ricardo.ch zu mahnen, wenn Sie die Zahlung nicht innert 14 Tagen erhalten haben. Diese Funktion steht Ihnen 16 Tage nach Angebotsende zur Verfügung. ricardo.ch hat nach einer bereits erfolgten Mahnung keine weitere Möglichkeit, den Käufer zum Kauf zu zwingen oder in solchen Fällen weitere juristische Schritte einzuleiten, da ricardo.ch nur eine Vermittlerrolle einnimmt. Vertragspartner im rechtlichen Sinne sind immer nur Käufer und Verkäufer des Angebots. Aus diesen Gründen müssten allfällige Schadenansprüche, wie beispielsweise das Einreichen einer Klage oder Betreibung gegen den Käufer durch den (die) Geschädigten erfolgen. Sie sollten jedoch immer abwägen, ob der Aufwand und der Ärger sich im Endeffekt für Sie lohnen. Bitte beachten Sie auch unseren Verkäuferschutz Als Verkäufer haben Sie zusätzlich in Ihrem My Ricardo > „Mein Verkaufen“ > „Verkaufte Artikel“ beim entsprechenden Angebot unter „Details -> Rückerstattung“ die Möglichkeit, eine Rückerstattung der Abschlussgebühren zu beantragen, wenn die Transaktion nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Die Abschlussgebühr wird automatisch von der nächsten Rechnung abgezogen. Weitere Rechtliche Fragen und Antworten, finden Sie hier!