Vorauszahlung:
Postschaltereinzahlungen (Einzahlungsschein) werden nur dann akzeptiert, wenn der entsprechende Betrag um CHF 1.50(Postspesen, die mir die Post belastet) erhöht ist. Andernfalls gilt der Kaufpreis als nicht vollständig bezahlt und der Versand der ersteigerten Ware verzögert sich bis zur vollständigen Bezahlung.
Bei Bank- und Onlineeinzahlungen fällt dieser Betrag weg.
Der Betrag kann auch in einem Brief geschickt werden.